| has gloss | deu: Mit dem Begriff Standesrecht wird das Recht eines Berufsstandes bezeichnet, dem von Seiten des Staates seine Selbstverwaltung in eigener Verantwortung übertragen wurde. Dies betraf in erster Linie das Berufsrecht der freien Berufe, klassischerweise der Ärzte und Rechtsanwälte. Es ist – teils bis heute – nur rudimentär gesetzlich geregelt und basiert oft und in weiten Teilen auf überkommenem Gewohnheitsrecht. Das Standesrecht wird durch die für die jeweilige Standesorganisation eingerichteten Ehrengerichte überwacht. Sie gelten im wesentlichen für alle Berufe, die in berufsständischen Körperschaften des öffentlichen Rechts (Kammern wie Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer, Apothekerkammer, Tierärztekammer, Zahnärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Patentanwaltskammer, Steuerberaterkammer, Architektenkammer, Ingenieurkammer) organisiert sind. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um die durch einen staatlichen Hoheitsakt übertragene Selbstverwaltung. |