| has gloss | deu: Ein Importeur (nicht zu verwechseln mit dem Einführer des Außenwirtschaftsrechts oder des Zollrechts) ist ein Händler, der ein Import-Geschäft betreibt, d. h. der im Ausland Güter einkauft, sie transportieren lässt, sie in ein Zielland einführt, ihre Verzollung und andere amtlich evtl. notwendigen Formalitäten erledigt und diese Güter anschließend im Inland in den Wirtschaftsverkehr bringt, indem er diese direkt den heimischen Konsumenten oder aber wiederum anderen Zwischenhändlern, die die Güter z. B. an den Einzelhandel oder den Endkunden verkaufen, zum Kauf anbietet. |