| has gloss | deu: Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (abgekürzt JVEG) ist in Deutschland mit Wirkung vom 1. Juli 2004 an die Stelle des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) und des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter getreten. Es regelt die Vergütung und Entschädigung der genannten Personen, wenn diese von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft herangezogen werden. Das Gesetz stieß teilweise auf großen Unmut bei den Betroffenen, so benachteiligt es beispielsweise Dolmetscher und Übersetzer im Vergleich zum Vorgängergesetz, dem ZSEG. Dieser Berufsstand musste Einnahmeeinbußen von durchschnittlich 25 bis 30 % hinnehmen. Obwohl viele OLG-Beschlüsse Übersetzern auf Grund der Erschwernis bei juristischen Texten das Recht auf höhere Zeilenpreise zusprachen, werden diese von den zuständigen Kostenbeamten auf Anweisung der Bezirksrevisoren bei den Gerichten nicht zugebilligt. Die Gerichte bestehen auf der Vergütung nach Einheitssatz. |