| has gloss | deu: Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Richter an den Europäischer Gerichtshof (EuGH), das rechtsprechende Organ der Europäischen Union (Art. 19 Abs. 2 EU i.V.m. Art. 253 AEUV). Der Europäische Gerichtshof wird von 8 Generalanwälten unterstützt (Art. 252 Abs. 2 AEUV). Zu Richtern und Generalanwälten des Gerichtshofs sind Persönlichkeiten auszuwählen, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sind; sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt (Art. 253 AEUV). Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gibt ein so genannter Eignungsausschuss zuvor eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber ab (Art. |