| has gloss | deu: Als Pflegefehler bezeichnet man Mängel bei der gefahrgeneigten Tätigkeit in der professionellen Krankenpflege oder Altenpflege, wenn sie zu bestimmten Verletzungen oder Krankheiten führen oder dazu führen können – z. B. Dekubitus (Wundliegen) oder Exsikkose (Austrocknen). Auch die Unterlassung von Prophylaxen oder Informationspflichten können dazu gerechnet werden. Diese Möglichkeit bereits als Fehler zu bezeichnen macht den Unterschied im Sprachgebrauch zum Ärztlichen Behandlungs-/Kunstfehler bei der professionellen Pflege aus. Den Pflegefehler kennzeichnet also bereits die herbeigeführte Gefährdung. Ein Arztfehler muss dabei nicht gleichzeitig vorliegen – aber er kann gleichzeitig vorliegen (Fachaufsicht, Delegation). |