| has gloss | deu: Als Volksaltar bezeichnet man heute im allgemeinen den frei stehenden Altar in katholischen Kirchen, an dem der Priester den Eucharistieteil der Heiligen Messe den Gläubigen zugewendet (versus populum) zelebriert, so dass die Mitfeiernden sich als um den Altar Versammelte erfahren und das Geschehen am Altar ungehindert betrachten können. Dieser ist „der Mittelpunkt der Danksagung, die in der Eucharistie vollzogen wird“ (Grundordnung des Römischen Messbuchs [2002] Nr. 296) und zugleich „der innere Osten des Glaubens“, zu dem man aus beliebiger und durchaus unterschiedlicher Himmelsrichtung blicken kann. Handelt es sich bei einem „Volksaltar“ um einen feststehenden, geweihten Altar, gilt dieser als der eigentliche Hauptaltar (altare maius = Hochaltar) der Kirche, selbst wenn sich der früher gottesdienstlich gebrauchte „Hochaltar“, etwa seines künstlerischen Wertes wegen, weiterhin im Kirchenraum befindet. Volksaltar ist somit zwar ein unter deutschsprachigen Katholiken geläufiger Ausdruck, jedoch kein aktueller Fachbegriff liturgierechtlicher oder liturgiewissenschaftlicher Art. |